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Hinweisgebersystem

Die Einhaltung effektiver Compliance und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat für die Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH und ihre Konzerngesellschaften höchste Priorität. Verstöße gegen geltendes Recht müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Betroffene, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, das Unternehmen und sonstige Dritte abwenden zu können. Der Compliance-Ombudsmann und das nach ISO 27001 zertifizierte Hinweisgebersystem www.safewhistle.info sind Bestandteile des Compliance-Systems und der Compliance-Kultur der Rheinische Post Mediengruppe.

Das Hinweisgebersystem der Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH steht nicht nur allen Mitarbeitern, sondern auch Dritten, externen Partnern, Dienstleistern und Lieferanten zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem dient der Meldung und Untersuchung von Gesetzesverstößen oder möglichen Verstößen gegen interne Vorschriften und Richtlinien, insbesondere unseren Code of Conduct. Über das System können auch Hinweise zu Umwelt- und Menschenrechtsrisiken bei der Rheinische Post Mediengruppe oder unseren Lieferanten und Dienstleistern gemeldet werden.

Falls Sie Betroffener eines Verstoßes sind oder als Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunde oder sonstiger Dritter glauben, solche Verstöße beobachtet zu haben, so können Sie Ihre Hinweise bei unserem Compliance-Ombudsmann wie folgt einreichen:

Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Landgrafenstraße 49
50931 Köln

Telefon: +49 (0) 221 933 107 40
Handy: +40 (0) 163 347 6111
Fax: +49 (0) 221 933 107 42

E-Mail: info@ra-dilling.de
Website: www.ra-dilling.de

Portal für Hinweise: www.safewhistle.info

Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem sowie die Verfahrensordnung der Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH und aller ihrer Konzerngesellschaften finden Sie hier.

Die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat für die Rheinische Post Mediengruppe GmbH und ihre Konzerngesellschaften, zu denen auch die Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH und ihre Tochtergesellschaften gehören, höchste Priorität. Verstöße gegen das LkSG müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Betroffene, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, das Unternehmen und sonstige Dritte abwenden zu können.

Falls Sie Betroffener eines Verstoßes sind oder als Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunde oder als sonstiger Dritter glauben, solche Verstöße beobachtet zu haben, so können Sie Ihre Hinweise bei unserem Compliance-Ombudsmann wie folgt einreichen:

Dr. Johannes Dilling, Landgrafenstr. 49, 50931 Köln
Telefon: +49 (0)221 / 933 107 40

Email: info@ra-dilling.de
Webseite: https://www.ra-dilling.de
Portal für Hinweise: https://www.safewhistle.info

Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren der Rheinische Post Mediengruppe GmbH und aller ihrer Konzerngesellschaften finden Sie hier.